Geschrieben von: Stephan
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Vereinsrecht des TuS Neuenhaus

Als gemeinnätziger Verein muss der TuS Neuenhaus, wie alle anderen Vereine auch, eine Vereinssatzung haben. Unsere Vereinssatzung ist im Jahre 2018 komplett überarbeit und neu beschlossen worden.

Zum Vereinsrecht gehören aber auch alle Vereinsordnungen. Beim TuS Neuenhaus gibt es zur Zeit folgende Ordnungen:

- Beitragsordnung
- Datenschutzordnung
- Geschäftsordnung
- Kraftraumnutzungsvereinbarung

In der Beitragsordnung wir - beschlossen durch die Mitgliederversammlung 2018 - alles rund um die Mitgliedsbeiträge geregelt. Als Anlage dazu gibt es die aktuellen, seit 2018 geltenden, Beitragssätze.

In der Datenschutzordnung werden die diversen Regelungen rund um den Datenschutz dargestellt. Diese Regelung hat der Vorstand beschlossen, genauso, wie die Regelungen der Geschäftsordnung, die laut Satzung von jedem Vorstand zu erstellen ist.

Unter den entsprechenden Menüpunkten könnt ihr die jeweiligen Regelungen und was noch dazugehört finden.